Ein Betriebsführungsvertrag wird zwischen dem Eigentümer der Station und GETEC geschlossen. Diese regelt die grundsätzlichen Leistungen zur technischen Betriebsführung als CPO, sowie die Konditionen für CPO- und EMP-Leistungen innerhalb einer Immobilie. Eine separate Vereinbarung wird ggf. mit dem Nutzer der Stationen geschlossen. Bei Privatpersonen einzelvertraglich mittels geltender AGBs und bei Nutzer von Firmen über einen zentralen Betriebsführungsvertrag, der die EMP- und Sonderdienstleistungen regelt (z.B. Flottenabrechnung)