Ladepunkt zu dem der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziell Nutzenden gleichermaßen möglich ist (§ 2 Nr. 5 LSV).
Ladepunkt zu dem der Zugang oder der Erwerb einer Zutrittsberechtigung jedem potenziell Nutzenden gleichermaßen möglich ist (§ 2 Nr. 5 LSV).